Verleihbedingungen und reglement

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih

1 Wenn ein Minderjähriger ein Bike entleihen will, muss er von einem Erwachsenen begleitet werden, der die Haftung übernimmt. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird als „Benutzer“ sowohl ein volljähriger Entleiher als auch der Erwachsene definiert, der die Haftung für einen Benutzer unter 18 Jahren übernimmt.

2 Der Benutzer muss bei Entgegennahme der Leihgegenstände auf dem Antragsformular die Angaben seiner Kreditkarte eintragen und ein gültiges Personaldokument im Original übergeben, das am Ende der Ausleihe zurückgegeben wird. Mit der Übergabe der Leihware ermächtigt der Benutzer die Firma Dolomiti Adventures S.r.l. (im Folgenden der “Betreiber”), die angegebene Kreditkarte mit jedem Betrag in Höhe von eventuellen Schäden zu belasten, die Dolomiti Adventures S.r.l. durch Beschädigungen, Verluste, Diebstahl sowohl des/der Bikes als auch der entliehenen Zubehörartikel erleidet. Im Fall von Diebstahl oder irreparablen Schäden wird der Verkaufspreis des nicht zurückgegebenen Gegenstandes belastet. Bei einer Beschädigung werden die Reparaturkosten einschließlich Arbeitskraft belastet, die im spezifischen Reparaturkostenvoranschlag angegeben werden.

3 Wenn der Benutzer unwahre Daten mitteilt, behält sich Dolomiti Adventures S.r.l. das Recht vor, eine Klage vor Gericht auch in Bezug auf das Vergehen laut Art. 494 des ital. Strafgesetzbuchs einzureichen.

4 Der Betreiber prüft bei der Rückgabe den Funktionszustand der Leihgegenstände, um eventuelle Schäden zu ermitteln, die während der Entleihzeit entstanden sind.

5 Der Betreiber kann bei einer unsachgemäßen Verwendung der Leihgegenstände jederzeit die sofortige Rückgabe verlangen, und der Benutzer ist verpflichtet, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Unbeschadet bleibt jedes Recht des Betreiber auf Ersatz eventueller Schäden, die der Leihware zugefügt wurde.

6 Die Leihgegenstände müssen für den Tagesverleih bis spätestens 18.00 Uhr, für den Halbtagesverleih bis 18.30 Uhr zurückgegeben werden. Bei einer Verspätung ermächtigt der Benutzer oder der Erwachsene, der die Haftung für den Minderjährigen übernimmt, den Betreiber, die Kreditkarte laut Punkt 2 der vorliegenden Vertragsbedingungen mit dem Betrag zu belasten, der im ersten Fall einem zusätzlichen Leihtag und im zweiten Fall dem ganzen Tag entspricht.

7 Die Leihgegenstände sind für die persönliche Verwendung des Benutzers bestimmt, der jede Haftung dafür übernimmt. Sie dürfen daher nicht an Dritte weitergegeben werden.

8 Die Leihgegenstände gelten nur dann als zurückgegeben, wenn sie direkt an Personal von Dolomiti Adventures S.r.l. übergeben werden.

9 Jeder Leihgegenstand muss so verwendet werden, dass Schäden an Personen und Sachen sowie am Artikel selbst und am Benutzer vermieden werden. Beim Verleih einer Schließvorrichtung ist der Benutzer verpflichtet, diese immer dann zu verwenden, wenn das Bike unbeaufsichtigt abgestellt wird, auch wenn es nur für kurze Zeit ist.

10 Die Leihgegenstände stehen für die gesamte Entleihzeit unter der Verantwortung des Benutzers, auch in Bezug auf Schäden, die an der eigenen Person, an der Leihware, an Dritten und an Sachen verursacht werden. Der Betreiber haftet für keinerlei Umstände, die aus der Nutzung der Leihgegenstände entstehen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass weder der Benutzer noch die Leihgegenstände von einer Versicherung in jeglicher Form gedeckt sind.

11 Eventuelle Schäden an den Leihgegenständen gehen zu Lasten des Benutzers mit Ausnahme der folgenden Schäden in Bezug auf die Bikes: Loch im Reifen, Bruch des Bremszugs, Austritt der Kette.

12 Mit der Ausleihe bei Dolomiti Adventures S.r.l. akzeptiert der Benutzer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geltenden, öffentlich aushängenden Preise sowie die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtung.

13 Der Benutzer erklärt bei der Mitteilung seiner Daten im Sinne von Punkt 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne des ital. Datenschutzgesetzes Nr. 196/2003, dass er seine Zustimmung zur Datenverarbeitung der im Antragsformular angegebenen Daten erteilt, und zwar für statistische Zwecke und für Werbe- und kommerzielle Kommunikationen, die der Betreiber in Bezug auf die von ihm angebotenen Leistungen und Produkte durchführt.